Hinterhalt 1

Von Andi

Wichtige Regeln:

  • Der Angriff muss überraschend erfolgen (z.B. von hinten), das Opfer darf davor keine Gegenreaktion zeigen.
  • Das Opfer darf auch nicht in Kampfhandlungen verwickelt sein (außer Meisterschaft, siehe HH 4).
  • Eine Meuchelattacke ist nur an ungeschützten Körperstellen möglich. Wenn der Mörder seinen Dolch am Hals
    des Opfers ansetzt und dieses eine lederne Halskrause trägt, hat er eben Pech gehabt.
  • ein Opfer kann durch eine Meuchelattacke immer nur auf 0 LP gebracht werden. Erst dann kann ein
    Todesstoß ausgeführt werden.
  • Die Angriffe dürfen real nicht gefährlich sein!
  • Grundloses Meucheln ist spielstörend und wird zu Unmut seitens der Mitspieler und SL führen.
    HH 1: Der Charakter ist in der Lage, andere Charaktere durch einen gezielten Schlag auf die Schläfe für 10 Min bewusstlos zu schlagen. Achtung! Dieser Schlag darf nur vorsichtig berührt /angedeutet werden! Um einen anderen Charakter zu betäuben, benötigt man einen Kernlosen Gegenstand, z.B. einen Wurfdolch-Knauf. Ein Helm schützt vor dieser Aktion.
    HH 2: Das ahnungslose Opfer mit einem KERNLOSEN Dolch oder vergleichbarer Waffe mit angesetzter Klinge „auf 0“ bringen (z.B.: Halsseite, von hinten).
    HH 3: Der Charakter ist in der Lage, auch ohne Hilfe eines stumpfen Gegenstandes andere Charaktere zu betäuben (Spock-Griff). Bedeutet: ein Helm schützt nicht vor dieser Aktion.
    HH 4: Der Charakter kann ahnungslose Opfer auch Waffenlos „auf 0!“ bringen, in Kampfsituationen darf er versuchen, von hinten überraschend mit KERNLOSER Kurzwaffe ein „Meistermeucheln“ durchzuführen.

Beim Betäuben (Hinterhalt 1 bzw. 3) wird das Opfer zwar bewusstlos geschlagen, verliert jedoch keine Lebenspunkte.

Dies wird dargestellt, indem man mit einem WEICHEN Gegenstand einen Schlag in Richtung des Kopfes ANDEUTET oder aber den „Spock’schen Würgegriff“ (Hinterhalt 3) ANDEUTET und dazu „Bömpf“, „betäubt“ oder „K.O.“ sagt.

Wichtig: Das Betäuben erfolgt spieltechnisch durch einen Schlag auf die Schläfe oder einen „Spezialgriff“ – Charaktere, die einen Helm aufhaben, können daher erst ab Hinterhalt 3 betäubt werden! Die Ansage hierzu ist „betäubt – Spezialgriff“ oder ähnliche Formulierungen.

Ein betäubter Charakter kann jederzeit durch übliche Methoden aus seiner Bewusstlosigkeit erweckt werden; nach spätestens 10 Minuten erwacht er jedoch von alleine (bis 600 zählen).

Ein Charakter der durch Meucheln (Hinterhalt 2 bzw. 4) überrascht wirdverliert automatisch alle seine Lebenspunkte und sinkt sofort bewusstlos zu Boden. Nach weiteren 10 Minuten (bis 600 zählen) ist er tot, so er nicht geheilt wird.

Ein Todesstoß muss nach der Meuchelattacke extra ausgeführt werden und dauert wie beschrieben mindestens 5 Sekunden. Auf vielen Spielen ist dies aber explizit verboten – bei der SL-Ansprache klären.

Das Ausspielen des Meuchelns erfolgt, indem man dem Opfer einen KERNLOSEN livetauglichen Dolch (oder ähnliche Waffe) im Bereich des Nackens oder Oberkörpers anhält und dazu „meucheln“ sagt. Dies soll verhindern, dass ahnungslosen Spielern bei diversen Meuchelattacken der Kehlkopf eingedrückt oder ein nicht gerade weicher Dolch in die Nieren gestoßen wird. Gegen ein vorsichtiges Andeuten solcher Aktionen ist nichts einzuwenden, doch wer so etwas noch nie gemacht hat oder weiß, dass er in der Hitze des Gefechtes zu heftig reagiert, soll bitte den sicheren Weg wählen.

Um die Fertigkeiten Meucheln oder Betäuben anzuwenden, muss das „Opfer“ ahnungslos sein.

Sobald das Opfer eine Abwehrgeste macht, eine Waffe zieht, etc. gilt es nicht mehr als ahnungslos und der Versuch ist gescheitert.

Das Betäuben eines Helden der sich im aktiven Nahkampf befindet ist nicht möglich.

Bei Verwendung einer Waffe entsteht bei einem gescheiterten Versuch immer noch der Schaden der Waffe.