Recht und Gesetz in Regnum Solis

Die Gesetze der Sonne, der Wage und des Schwerts

In Regnum Solis wird das soziale und rechtliche Gefüge durch Kirche und Militär gelenkt, manifestiert in den Gesetzen der Sonne, des Schwertes und der Waage, welche unterschiedliche Aspekte des täglichen Lebens und verschiedene Gesellschaftsgruppen regeln. Während Strafen in diesem System von finanziellen Sanktionen bis hin zur lebenslangen Zwangsarbeit in Strafminen reichen, ist die selten verhängte Todesstrafe besonders für diejenigen reserviert, die sich mit der finsteren Macht Obscuritas paktieren. Dabei ist das rechtliche Prinzip tief in der Philosophie verwurzelt, dass die Strafe stets in einem angemessenen Verhältnis zum Verbrechen stehen sollte, wodurch eine Vielzahl an Reaktionen und Strafen ermöglicht wird, um sowohl Gerechtigkeit für die Opfer als auch eine Behandlung komplexer Fälle zu gewährleisten.

Das Gesetz in Regnum Solis wird in erster Linie durch die Kirche vorgegeben und von Priestern und Militär vollstreckt. Das Gesetz wird in Unterschiedliche Bereiche unterteilt:

Das Gesetz der Sonne

Das Gesetz der Sonne ist das Gesetzt der Kirche und regelt das Zusammenleben und ahndet die Straftaten von Bürgern. Hierin fällt alles was zur Entscheidung vor einen Priester gebracht wird. Im klassischen Sinne gibt es zwei Möglichkeiten des Gerichtsverfahrens:

  • Ein Reisender Rechtssprecher besucht das Dorf und ihm werden die Anklagen vorgebracht.
  • Der Beschuldigte wird zu dem für das Gebiet zuständige Sacrificulus (Opferpriester) gebracht und erhält dort sein Verfahren.

Die Bestrafung kann hier von einfachen finanziellen Wiedergutmachungen, über auferlegte Verpflichtungen bis zu Todesstrafen reichen. Die Todesstrafe wird äußerst selten angewandt, da das Reich darin keinen Sinn sieht.

Als realistisches Höchstmaß für Verbrechen die nicht die Landesverteidigung geschwächt haben, oder mit Korruption zu tun haben gilt eine lebenslange Reparaturleistung im Sklavenstatus in den Strafminen. Die meisten davon sind im Grenzgebirge der wilden Lande.

Das Gesetz des Schwertes (auch Schwertrecht):

Das Schwertrecht bezieht sich in erster Linie auf Soldaten. Da allerdings keine wirkliche Trennung zwischen Kirche und Militär existiert, fallen auch Priester unter das Schwertrecht. Das Gesetz des Schwertes sieht Reparaturzahlungen, Degradierung, Amtsenthebung, Kennzeichnung durch Symbole, Reparaturleistungen als Sklave und die Todesstrafe vor. Das Schwertrecht ist dafür bekannt streng ausgelegt zu werden.

Das Gesetz der Waage (auch Waagenrecht)

Das Waagenrecht wird von der Handelsgilde in Form eines Schiedsgerichts angewandt. Es kommt dann zu tragen, wenn keine Straftat vorliegt. In den meisten Fällen betrifft es Händler, die der Meinung sind von einem Geschäftspartner betrogen worden zu sein, oder aus anderen Gründen Konflikte mit einem neutralen Schiedsrichter austragen wollen. Die schlichtstelle ist hier meistens ein Gildenmeister oder Mitglied des Stadtrates der Handelsgilde. Dieser ist berechtigt sowohl finanzielle Reparaturzahlungen vorzuschreiben, als auch Sanktionen im Sinne der Handelsgilde. Weitere Bestrafungen können nur über das Gesetz der Sonne ausgesprochen werden.

Sonderfall Korruption:

Sollte sich jemand mit Obscuritas und seinen Kräften verbünden, wissentlich oder unwissentlich, oder wissentlich als sein Werkzeug funktionieren, hat die Person ihr Recht auf Leben verwirkt. Bei erhärtetem Verdacht ist jeder berechtigt diese Anklage zu stellen und das Urteil zu vollziehen, sollt es allerdings von einer Person verübt werden die grundsätzlich nicht qualifiziert ist, was auf fast jeden außer einem Priester zutrifft, wird in einem anschließenden Verfahren die Rechtmäßigkeit festgestellt. Hierbei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Person hat in bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Sie musste davon ausgehen, dass die Person unter dem Einfluss der Dunkelheit stand, hat sich aber dennoch geirrt. Dann sieht das Kirchenrecht Milde vor. Die Person wird zu Reparaturzahlungen verpflichtet und die Gemeinschaft des Lichts kümmert sich um die Hinterbliebenen.
  • Die Person nutzte den Verdacht als Vorwand um eine ihr unangenehme Person zu beseitigen. Es gab keinen berechtigten Verdacht, oder der Verdacht wurde sogar von der betreffenden Person provoziert. Es wird der Versuch nachgewiesen die Gesetze des Landes zu nutzen, um einen Mord ohne Schuldspruch zu verüben. Diese Person wird gebrandmarkt und fristet ihr restliches Leben in den Stafminen.

Bestrafungsformen:

In Regnum Solis gibt es den Grundsatz, dass die Strafe mit dem Verbrechen im Zusammenhang stehen sollte, solange dies allen Beteiligten (auf den Täter wird dabei keine Rücksicht genommen) zugemutet werden kann. Mögliche Strafen hierbei sind:

  • Reparaturzahlungen: Eine Geldstrafe die teils an die Opfer, teils an den Tempel bezahlt wird. Diese Zahlungen hängen meist mit nicht nur mit dem entstandenen Schaden, sondern auch mit der Finanzkraft des Täters zu tun. So muss jeder Täter mindestens den entstandenen Schaden, sowie die Gerichtskosten begleichen, wohlhabende Täter werden jedoch durch empfindlich höhere Strafen belangt.
  • Reparaturleistungen: Dies findet sich vor allem im Gesetz der Sonne und im Waagenrecht. Der Bürger wird verpflichtet Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen um seine Schuld zu begleichen. Üblicherweise gilt diese Bestrafung als milde. z.B.: könnte ein Dieb verpflichtet werden für den bestohlenen zu arbeiten (sollte er einen Händler bestohlen haben). Ein Händler der sich an dem Unglück anderer bereichert hat, könnte dazu verpflichtet werden für das Wohl dieser Familien Verantwortung zu übernehmen. Eine besondere Erschwernis der Strafe ist wenn die Person durch einen Wimpel gekennzeichnet wird.
  • Entziehung der Bürgerrechte: Eine der drastischen Strafen, ist die Entziehung der Bürgerrechte, was die Person die Rechtsfähigkeit entzieht. Im Allgemeinen ist es die erschwerte Form der Reparaturleistung. Dieser Zustand kann vorübergehend auf eine bestimmte Zeitdauer und unbeschränkt verhängt werden. Die Person wird damit praktisch zum Sklaven und muss ihr Leben der Wiedergutmachung ihrer Taten verschreiben. Hier gibt es drei Unterscheidungen:
    • Entzug der Bürgerrechte auf Zeit: Hier wird von Anbeginn an eine Zeitdauer und meistens auch ein Arbeitsumfeld definiert in der die Person Wiedergutmachung leisten muss.
    • Dauerhafter Entzug der Bürgerrechte: Dieser kommt nur bei schweren Straftaten vor, wenn von dem Täter kein gewalttätiges Verhalten erwartet werden muss. Die Person bekommt den Status eines Sklaven und darf nicht hoffen aus diesem wieder erlöst zu werden. Die Person lebt weiter in der Gesellschaft und verrichtet ihren Dienst. Verbrechen die eine solche Bestrafung nach sich ziehen könnten z.B.: Ein ausgelöschtes Leben, grob fahrlässig oder beabsichtigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Person nicht wieder tötet.
    • Dauerhafter Entzug der Bürgerrechte und Dienst in einem Straflager: Diese Strafe wird nur verhängt wenn es keine Befristung des Entzugs der Bürgerrechte gibt und davon ausgegangen werden muss, dass die Person wieder töten und unbelehrbar ist. Die verurteilte Person wird unter ihresgleichen in dunkle Stollen gesperrt und muss bis zu ihrem letzten Atemzug arbeiten. Diese Minen und Arbeitslager stehen unter strengster Kontrolle, der Tod von Verurteilten wird gegenüber einer Flucht billigend in Kauf genommen.

Körperstrafen und Todesurteile werden unter den normalen Bürgern kaum verhängt, da die Kirche darin keinen Sinn sieht wertvolle Ressourcen zu verschwenden. Beides findet sich wenn dann höchstens vereinzelt im Schwertrecht, um Exempel zu statuieren, oder Gefahren zu beseitigen. Die Todesstrafe wird weniger als Strafe gesehen, sondern als logische Konsequenz etwas zu tilgen was lebend eine Gefahr darstellt.

Verlust der Bürgerrechte

Unfreie sind beinahe ausschließlich Menschen, die durch Verbrechen und eigenes Handeln ihr Leben in der Gesellschaft verwirkt haben. Gewaltverbrecher wie Mörder, Räuber, oder Ähnliches werden oft in Minen, Steinbrüchen oder ähnlichen Betätigungsfeldern eingesetzt. Verbrecher, denen man keine Gewalttaten nachsagen kann, arbeiten auch für Händler, Handwerker oder Bauern.

Eine wesentlich seltenere Form der Sklaverei ist die Schuldsklaverei. Hierbei handelt es sich um Männer und Frauen, die außer Stande sind, ihre Schulden auch in ferner Zukunft zu begleichen. Personen in Schuldsklaverei haben häufig eine Chance, sich nach einer längeren Zeit zu rehabilitieren und in die Gesellschaft zurückzukehren. Es passiert extrem selten, dass sich Menschen soweit verschulden, üblicherweise ist die Gesellschaft in Regnum Solis darauf ausgelegt dies zu verhindern, jedoch kann es durchaus bei Einzelpersonen passieren. Meist ist dies ein Resultat höchst Riskanter Geschäftspraktiken die großen Gewinn mit hohem Risiko versprochen haben – damit trifft diese Form auch beinahe Ausschließlich Händler und Spieler.

Es sollte klar gestellt sein, dass die Verbrechen dieser Menschen nie etwas mit der Dunkelheit oder einem Pakt mit Obscuritas zu tun hatten, ansonsten würden sie ausnahmslos mit dem Tod bestraft werden.